Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir vermieten unser Gerüste (Rollgerüste) nach folgenden gültigen AGB Lieferbedingungen.Diese erkennt der Mieter ( oder seine beauftragte Person) mit Unterschrift auf dem Lieferschein an.

Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Gerüstes entstehen. Die Benutzung der Rollgerüste erfolgt auf eigene Gefahr ! Bitte Untergrud/boden/Belag für Nutzung von Rollen/Rollgerüst prüfen. (z.B. Laminatboden, Parkett, Streifenbildung, Kratzerspuren usw. ggfls. Unterlage / Malerflies oder ähnliches benutzen. Vor jeder Benutzung des Gerüstes ist es auf Schäden,Fehler im Aufbau mit Hilfe der Aufbauanleitung zu prüfen. Sollten Fehler / Schäden vorhanden sein, ist eine Nutzung verboten. - dringend Kontaktaufnahme mit uns per Telefon und Mail/Fax. Nutzung erst nach Behebung der Fehler.

1. Nutzung des Gerüstes nur durch Mieter bzw. dessen Mitarbeiter. Nutzung durch Dritte (Fremdfirmen) sind nicht gestattet nur durch schriftliche Genehmigung durch uns.

2. Die Verantwortung für das Gerüst trägt mit Übergabe der Mieter,das Gerüst muß in dem Zustand in dem es ausgeliefert wird,wieder zurückgegeben werden. Kosten für Reparatur ,Reinigung usw. trägt der Mieter.

3. Beschädigung sind uns sofort per Telefon durchzugeben,das gleiche gilt bei Verlust des Gerüstes durch z.B. Diebstahl oder bei einem Vorfall bei dem das Rollgerüst unbrauchbar wird.Der Mieter trägt in diesem Fall die Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Gerüstes.

4. Schadenersatzansprüche gegen die Firma Wolfgang Richard Michael sind ausgeschlossen.

5. Entstehende Kosten z.B. durch Mietausfall bei Zahlungsrückstand gehen zu Lasten des Mieters.

6. Weitervermietung der Mietgeräte durch den Mieter oder Dritte ist nicht zulässig.

7. Die von uns gestellten Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen.

8. Sofern nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ein schriftlicher Widerspruch bei uns eingeht,gilt diese als anerkannt.

9. Aufstellung und Montage des Mietobjektes sind Sache der Mieterin und stehen in deren Verantwortung.Soweit durch den Auf-und Abbau des Mietobjektes Schäden an anderen Sachen entstehen,haftet hierfür allein die Mieterin.

10. Rücklieferung: Das Mietgerät ist in vollfunktionsfähigen, ordnungsgemäßem, gereinigten, der Hingabe entsprechender Zustand ohne Beschädigung an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet die Beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstands dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen. (Freimeldung) Das Gerüst wird bei Rücklieferung durch den Mieter (oder dessen Vertreter) und des Vermieter (oder dessen Vertreter) auf Vollständigkeit geprüft.Alle anderen Arten der Rücklieferungen sowie ungeprüfte Rücklieferungen erkennen wir nicht an.